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Rechtsformen von Unternehmen Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Die wichtigsten Unternehmensformen sollen hier kurz vorgestellt werden:
Einzelunternehmen Bei einem Einzelunternehmen (ca. 360.000 in Österreich) ist der Unternehmer der alleinige Eigentümer. Auch Entscheidungen, Gewinne und Risiko beziehen sich alleinig auf seine Person, d.h. der Einzelunternehmer haftet mit seinem gesamten Privatvermögen. Eine Fremdfinanzierung über eine Unternehmensbeteiligung ist ausgeschlossen. Diese unkomplizierteste Form eines Unternehmens erfordert ein angemeldetes Gewerbe und eine Steuernummer. mehr als zwei Drittel der ca. 294.000 (Stand 2007) Unternehmen Österreichs sind Einzelunternehmen. Grundsätzlich gibt es keinen Eintrag in das Firmenbuch, es sei denn, es ist eine Vollkaufmannseigenschaft gegeben (freiwillig oder durch Umsatz > EUR 400.000 pro Jahr) Personengesellschaften Wenn dem Unternehmer aber das nötige Eigenkapital zur Unternehmensgründung fehlt, kann er einen oder mehrere Geschäftspartner suchen und sich zu einer Gesellschaft zusammenschließen. Es gibt verschiedene Arten von Gesellschaftsformen: Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GnbR) Mehrere Einzelunternehmer können sich zu einer GnbR verbinden, allerdings nur solange der Rahmen eines Kleinbetriebes erhalten bleibt. Jeder Miteigentümer benötigt jedes der Gewerbe, in denen das Unternehmen tätig ist, außer |
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